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Schul- und Hausordnung, Pausenregelung
Die Waldbachschule ist ein sicherer Ort, an dem wir uns alle wohl fühlen. Hier leben und erleben wir Wertschätzung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme und Respekt.
Unsere Schul- und Hausordnung bildet die Grundlage für ein geordnetes Zusammenleben. Wenn die gesamte Schulgemeinschaft gemeinsam auf die Einhaltung der Regeln achtet, garantiert dies einen reibungslosen Ablauf des Schullebens.
Es gilt folgender Grundsatz:
„Jede/r Schüler*in ist verpflichtet, den Unterricht regelmäßig (Teilnahmepflicht) und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten (§1 Schulbesuchsverordnung).“
GRUNDSÄTZLICHES
- Im Umgang miteinander legen wir großen Wert auf ein freundliches Verhalten und Auftreten. Es ist für uns selbstverständlich, andere zu grüßen.
- Wir lösen Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte friedlich und äußern unse- re Meinung respektvoll. Wenn nötig, holen wir Hilfe bei Lehrkräften oder dem/der Schulsozialarbeiter*in.
- Wir dulden keinerlei Form von Ausgrenzung und Gewalt an unserer Schule. Deshalb orientieren wir uns im Schulalltag an einem Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei Gewalt, insbesondere bei sexueller Gewalt.
- Unsere Schule ist ein Ort der Vielfalt mit unterschiedlichen Kulturen und Religionen. Diese Vielfalt leben und achten wir.
- Eltern warten vor der Schule, um ihre Kinder beim Erlernen von Selbstständigkeit zu unter- stützen.
- Elterngespräche finden in der Regel nach vereinbartem Termin statt.
- Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat oder im Lehrerzimmer an.
- Wir bringen keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule.
- Rauchen, Alkohol, Drogen und Geldgeschäfte sind an unserer Schule verboten.
- Während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist das Verlassen des Schulgeländes verboten.
- In unserem Schulhaus und auf unserem Schulgelände sind Kaugummikauen und Spucken verboten.
- Wir achten das Eigentum anderer. Für entstandene Schäden haftet der/die jeweilige Verursacher*in.
- Für mitgebrachte Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung.
- Unser Schulgelände und unser Schulhaus sind unser gemeinsamer Lebens- und Lernraum. Aus diesem Grund gehen wir achtsam damit um. Das heißt, wir entsorgen Müll im Mülleimer, Tische, Stühle und Wände halten wir sauber, unseren Schulhof mit Pflanzen und Spielbereich behandeln wir ordentlich. Unsere Toiletten verlassen wir sauber.
- Das Sitzen und Stehen auf den Fensterbänken ist verboten.
UNTERRICHT
- An der Waldbachschule haben alle Schüler*innen und Lehrer*innen das Recht auf einen ungestörten Unterricht.
- Ich nehme regelmäßig am Unterricht teil und komme pünktlich zum Unterricht ins Klassenzimmer.
- Wenn ich nicht zur Schule kommen kann, rufen meine Erziehungsberechtigten vor Unterrichtsbeginn in der Schule an. Wenn ich wieder in die Schule komme, lege ich eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vor.
- Bei Verdacht auf hochansteckende, meldepflichtige Krankheiten wird umgehend die Schule informiert. Ein Arztbesuch ist dann verpflichtend.
- Für den Besuch unserer Schule ist ein ärztlicher Nachweis über eine Masern-Schutzimpfung bzw. eine Masern-Immunität notwendig.
- Ich bringe alle benötigten Materialien zum Unterricht mit.
- Mein Smartphone schalte ich vor Betreten des Schulgeländes aus. Ich gebe mein Smartphone bei Unterrichtsbeginn ab oder lasse es aus- geschaltet in der Schultasche. Wenn ich mein Smartphone abgebe, wird es von der Lehrkraft in einem Safe eingeschlossen.
- Mützen oder Kapuzen nehme ich im Klassenzimmer ab. Auf aufreizende, bauchfreie oder zu kurze Kleidung verzichte ich in der Schule. Ich kleide mich angemessen, da die Schule mein Arbeitsplatz ist.
- In den Fachräumen und in den Sporthallen halte ich mich an die jeweiligen Verhaltensregeln zur Vermeidung von Unfällen. Fachräume dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Lehrkraft betreten werden.
- Ich kann während des Unterrichts in dringenden Fällen, nach Absprache mit der Lehrkraft, den/die Schulsozialarbeiter*in aufsuchen. In der Regel vereinbare ich einen Termin.
SCHULWEG / SCHULGELÄNDE / SCHULHAUS / PAUSEN
- Ich benutze ohne Umwege den sichersten Schulweg und halte mich dabei an die Straßenverkehrsordnung.
- Ich kann das Schulgebäude betreten, sobald die Schule geöffnet ist und warte bis 7:35 Uhr in der Aula.
- Nach Unterrichtsende verlasse ich umgehend das Schulgelände. Wartezeiten bis zum Nach- mittagsunterricht/AG kann ich in der Aula oder im Schülertreff (ab Klasse 5) überbrücken. Wenn ich in der Aula warte, verhalte ich mich leise und störe niemanden. Eine Mittagsaufsicht ist Ansprechpartner*in.
- Während der Mittagspause (ab 13 Uhr), darf ich mein Smartphone in der Aula oder auf dem Schulhof benutzen. Ich achte darauf, dass an meinem Smartphone alle Töne ausgeschaltet sind.
- In beiden Pausen gehe ich zügig auf den Pausenhof. Wenn ich mir etwas am Kiosk kaufen möchte, mache ich das, bevor ich auf den Schulhof gehe. Auf jedem Bereich des Schulhofs befindet sich eine Lehrkraft, die ich ansprechen kann. Muss ich auf die Toilette, wende ich mich an die Aufsicht an der Tür. In der zweiten Pause kann ich mir etwas an der Spieleausgabe ausleihen.
- In der Pause ist das Spielen mit harten Bällen untersagt.
- Schneeballschlachten sowie das Werfen von Gegenständen (Steine, Eicheln usw.) sind ver- boten.
- Ich benutze die Toiletten im Erdgeschoss. Erwachsene benutzen die Toiletten im Oberge- schoss.
- Ich gehe nur in Begleitung einer Lehrkraft den Weg zur Sporthalle und zurück zur Schule.
- Auf den Wegen zu den Fachräumen, im Stadtteil- und Familienzentrum und in den Sporthallen gilt ebenfalls unsere Schul- und Hausordnung.
ORDNUNGSMASSNAHMEN
- Alle Verstöße gegen die Schulordnung haben pädagogische Maßnahmen zur Folge:
- Gespräche und Ermahnungen, Einträge ins Klassenbuch, Sonderarbeiten, Nachsitzen, Wie- dergutmachungen, Ausschlüsse
- Straftaten haben eine Benachrichtigung der Polizei zur Folge.
Die Schul- und Hausordnung der Waldbachschule, SBBZ Lernen, gilt ab dem 1. Februar 2020 und ist durch alle schulischen Gremien bestätigt.