Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
Schülerinnen und Schüler sind nach §72 Abs. 1–3 und § 85 Schulgesetz für das Land Baden-Württemberg verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen.
Wir haben zum neuen Schuljahr für die Schule einen ganz klaren, gesetzeskonformen Rahmen zu Fehlzeiten festgelegt. Unter diesem Link finden Sie eine Zusammenfassung zur Orientierung.
Vordruck schriftliche Entschuldigung Wichtig
Diese Entschuldigung muss spätestens am 3. Fehltag an der Waldbachschule sein,
auch wenn vorher angerufen wurde.
Unter diesem Link erhalten Sie die Information als PDF
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