Informationen zur Inklusion

Susanne Lipps
Inklusion
Zuständig für Anne-Frank-Grundschule
Sebastian Scheibe
Inklusion
Zuständig für Anne-Frank-Grundschule

Seit 2015 das neue Schulgesetz in Kraft getreten ist, können Schüler:innen mit einem Sonderpädagogischen Bildungsanspruch gemeinsam mit anderen Schülern die Regelschule besuchen.

Zunächst muss der Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot durch den Sonderpädagogischen Dienst der Waldbachschule festgestellt werden. Als Eltern dürfen Sie mitentscheiden, welche Schulart Ihr Kind besucht.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Besuch des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen (ehemals Förderschule)
  • Besuch einer Regelschule (Inklusion)

An inklusiven Standorten werden die Inklusionsschüler:innen durch ein Team aus Regelschullehrer:innen und Sonderpädagog:innen betreut. Diese unterstützen die Kolleg:innen der Regelschule stundenweise mit einem Schwerpunkt auf den Mathematik- und Deutschunterricht. In den weiteren Unterrichtsstunden arbeitet die Schüler:innen möglichst selbstständig. Dafür erhält er Lernmaterial, das seinem Lernstand entspricht.

Zurzeit gibt es in Offenburg an folgenden Schulen Inklusionsklassen für Schüler:innen mit dem Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Förderschwerpunkt Lernen.

  • Anne-Frank-Schule, Offenburg (Grundschule)
  • Erich-Kästner-Realschule, Offenburg (Realschule, Sekundarstufe I ab Klasse 5)

Die externen Links zu diesen Schulen finden Sie auf Seite Schulisches Netzwerk unter der Rubrik Partner.

Das Schulamt legt die entsprechende Schule für ihr Kind fest.

Hier erhalten Sie Informationen zu folgendem Thema:

SBBZ oder Inklusion – Entscheidungshilfe