Die Schulkonferenz
… ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern und über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen (§ 47 Schulgesetz BA-WÜ).
Die Schulkonferenz entscheidet nach Maßgabe dieses Gesetzes über:
Folgende Angelegenheiten werden in der Schulkonferenz beraten und
bedürfen ihres Einverständnisses:
Die Schulkonferenz ist anzuhören bei: