Schulkonferenz

Die Schulkonferenz

… ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern und über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen (§ 47 Schulgesetz BA-WÜ).

Die Schulkonferenz besteht im aktuellen Schuljahr aus folgenden Mitgliedern:

Die Schulkonferenz entscheidet nach Maßgabe dieses Gesetzes über:

  • Die Verteilung des Unterrichts über die Wochentage und den Unterrichtsbeginn
  • Stellungnahme der Schule zur Durchführung der Schülerbeförderung
  • Grundsätze über die Einrichtung der freiwilligen Arbeitsgemeinschaften
  • Allgemeine Angelegenheiten der Schülermitverantwortung

Schulleitung

- Simone Peyré
Rektorin

- Mascha Hofsäß
Konrektorin

Lehrer.innen

- Simon Teubner

- Cathrin Masius

- Sebastian Scheibe

Eltern

- Benjamin Becherer
Elternbeiratsvorsitzender

- Laura Jost

- Jessica Müller

- Viktoria Nock

- Heike Danner

Schülsprecher.in

- Anastasija C.

- Sebastian A.

Stellvertretende Lehrer.innen

- Marisa Brudy

- Saskia Tellechea

- Nadine Gruber

- Simon Teubner
Vertrauenslehrer

Stellvertretende Eltern

- Michelle Karnitschky
stellv. Elternbeiratsvorsitzende

- Damaris Nock

Folgende Angelegenheiten werden in der Schulkonferenz  beraten und
bedürfen ihres Einverständnisses:

  • Erlass der Schul- und Hausordnung
  • Beschlüsse zu allgemeinen Fragen der Klassenarbeiten und der Hausaufgaben
  • Grundsätze über die Durchführung von bedeutenden Schulveranstaltungen (z.B. Schulfesten, Projekttagen), die die gesamte Schule berühren
  • Grundsätze über die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen ( z.B. Klassenfahrten, Ausflügen, Schullandheimaufenthalten)
  • Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel und Entwicklung schuleigener Curricula im Rahmen des Bildungsplanes

Die Schulkonferenz ist anzuhören bei:

  • Beschlüssen der GLK, die die allgemeinen Fragen der Erziehung und des Unterrichts an der Schule betreffen
  • Entscheidungen über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes BA-WÜ
  • Stellungnahmen der Schule gegenüber dem Schulträger zur Ausstattung und Einrichtung  der Schule sowie Baumaßnahmen