Ramadan

Liebe Eltern
Aus aktuellem Anlass folgende Information für alle Familien, die Ramadan begehen:

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung möglich.

Schüler, die der islamischen Religion angehören, werden am Fest des Fastenbrechens sowie
am Opferfest je einen Tag beurlaubt.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag also rechtzeitig schriftlich bei mir ein.

Mit freundlichen Grüßen
S. Peyré